Mediation

Nach Einleitung von Gerichtsverfahren wird von den Familiengerichten vielfach ergänzend ein gerichtliches Mediationsverfahren vor dem Güterichter angeregt.

Mediation ist ein Weg außergerichtlicher, kooperativer Streitschlichtung, der eine den Interessen und Bedürfnissen beider Parteien gerecht werdende Konfliktlösung sucht. Im Gegensatz zu gerichtlichen Prozessverfahren sind im Mediationsverfahren die Parteien die „Herren“ des Verfahrens . Sie erarbeiten gemeinsam und eigenverantwortlich Lösungen zu den einzelnen Themen.

Diese Verhandlungen werden von dem Güterichter als Mediator geleitet. Dem Verfahren liegt die Überzeugung zugrunde, dass gemeinsam erarbeitete Lösungen, auf die sich die Parteien verständigt haben, dauerhafter  sind als fremdbestimmte gerichtliche Entscheidungen. Es hat sich zudem erwiesen, dass die in diesem Verfahren gewonnene Erfahrung die Kommunikation zwischen den Parteien nachhaltig verbessert. Das kann zukünftig weitere Entscheidungen zwischen den Parteien ohne Einschaltung Dritter möglich machen.

Wenn Sie sich für Mediation entscheiden

Wenn Sie an einem solchen Verfahren teilnehmen und ein Ihren Wünschen und Interessen entsprechendes Ziel erreichen wollen, ist es wichtig, die Struktur dieses Verfahrens zu kennen. Darüber hinaus ist es notwendig, in jeder Phase dieser Verhandlung über die eigenen Rechte und Pflichten sowie über Risiken in allen Fragen der Trennungs- und Scheidungsfolgen rechtlich beraten und begleitet zu werden. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie Vereinbarungen in der Mediationsverhandlung vollständig informiert und in Kenntnis der eigenen Rechte schließen können.

Ich begleite ich Sie in einem solchen Verfahren als Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin, die Ihnen im Mediationsverfahren zur Seite steht und neben der gütlichen Lösung auch Ihre Interessen im Blick hat.

Darüber hinaus befähigt meine Ausbildung als Mediatorin mich auch dazu, außergerichtliche Mediationen durchzuführen.