Herzlich Willkommen

bei RAin Nicole Lindemann
Als Fachanwältin für Familienrecht betreue betreue ich Sie mit all meiner Erfahrung in diesem sensiblen Bereich.

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind schmerzliche Erlebnisse – in dieser Zeit stehe ich an Ihrer Seite und begleite Sie rechtlich und menschlich.

Erbrecht

Beratung über testamentarische Gestaltungen und Ihre Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen im Erbfall gehören zu meinem Aufgabengebiet.

Mediation

Gerade innerhalb des Familien- und Erbrechts sollte nicht immer jeder Konflikt streitig geführt werden. Mediation hilf beim Finden gütlicher, einvernehmlicher Regelungen.

Fachanwältin für Familienrecht,
Mediatorin

In allen Bereichen des Familienrechtes  verfüge ich als Fachanwältin für Familienrecht über umfangreiche Expertise und Verhandlungsgeschick. Zusätzlich berate und vertrete ich Sie im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, oftmals greifen diese beiden Rechtsgebiete ineinander und es empfiehlt sich in beiden Bereichen erfahren zu sein. In der Hauptsache verfolge ich die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, in geeigneten Fällen kann dieser Vorgang durch Mediation begleitet werden.

In meiner Arbeit lasse ich mich leiten vom Grundsatz „jus est ars boni et aequi“ – Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.

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Familienrecht

Prozessführung in Familiensachen

In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zielführend. Oft verhindert eine nach wie vor bestehende emotionale Betroffenheit eine gütliche Lösung des Konfliktes. Viele Themen sind unaufschiebbar oder müssen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die langfristige Existenzsicherung eindeutig gerichtlich geklärt werden.

Dies sind insbesondere die Fälle, in denen es um die zeitnahe und grundsätzliche Klärung von unterhaltsrechtlichen Fragen (Ehegatten –  und Kindesunterhalt), die Regelung der Wohnsituation nach Trennung und Scheidung und die Sicherung Ihrer vermögensrechtlichen Interessen geht. Dasselbe gilt auch in Fragen des Sorgerechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umgangs mit ehelichen und nichtehelichen Kindern, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt ist oder eine Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind droht.  In  solchen Fällen ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen oder Ihre Vertretung bei der Verteidigung gegen gerichtliche Anträge unerlässlich.

Im Vorfeld einer Trennung oder einer Ehescheidung berate ich hinsichtlich aller regelungs-bedürftigen Punkte und erarbeite eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Ziel ist es, diese Vereinbarung durch eine außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem anderen Partner zu erstellen, so dass die Eheleute „nur“ noch einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen müssen.

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Eheverträge, Trennungs- & Scheidungsfolgenvereinbarungen

Innerhalb der Familie kann nicht immer alles intern geregelt werden, gerade wenn es um Trennung und Scheidung geht sind außergerichtliche Einigungen nicht möglich. Oft verhindert eine nach wie vor bestehende emotionale Betroffenheit eine gütliche Lösung des Konfliktes.

Eine Art der Vermeidung dieser Art der Auseinandersetzung sind vorsorgende Eheverträge. Der Vorteil der vorsorgenden Eheverträge liegt darin, dass die Regelungen auf Ihre persönliche Situation, Ihre Lebensplanung und Ihre bei Eingehung der Ehe bestehende wirtschaftliche und vermögensrechtliche Situation  individuell ausgerichtet werden kann und mögliche Konflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können.

Wenn es nun doch zu einer Trennung oder Scheidung kommt, ohne dass Sie einen Ehevertrag hatten, sind dann Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen nötig. Während die Regelungen in vorsorgenden Eheverträgen allgemein gehalten sind, sind im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung einer Ehe oft detailreiche konkrete Regelungen erforderlich. Die Begleitung meiner Mandanten bei den Verhandlungen über solche Vereinbarungen ist mir ein besonderes Anliegen.

Vor Eheschließung aber auch während der Ehe erstelle ich individuelle Eheverträge. Diese sind auf die persönliche Situation ausgerichtet, z.B. durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Ich überprüfe auch Eheverträge auf Wirksamkeit oder gebe Empfehlungen zur Anpassung eines Ehevertrages bei geänderter Vorstellungen der Eheleute, z.B. aufgrund eines anders verlaufenden Lebensplans als bei der Eheschließung oder aufgrund geänderter Rechtsprechung.

Eine regelmäßige Überprüfung der Eheverträge auch während intakter Ehe ist empfehlenswert.

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Erbrecht

Erbrecht

Die testamentarische Gestaltung Ihrer Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten sowie die Beratung über Ihre Rechte und Ansprüche als Erbe und/oder Testamentsvollstrecker gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.

Darüber hinaus biete ich die gerichtliche Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen im Erb- und Pflichtteilsrecht selbstverständlich ebenfalls an.

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Mediation

Mediation

Ziel einer Mediation ist es, dass die Parteien selbst am Ende des Verfahrens eine für beide Seiten befriedigende Regelung gefunden haben. Auf diesem Weg begleite ich Sie als ausgebildete Mediatorin an Ihrer Seite und zwar sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren.

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